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Corona-Schutz-Verordnung

Regeln zum 04. April 2022

Die Sächsische Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung lief am 2. April 2022 aus, eine neue Allgemeinverfügung ist nicht mehr vorgesehen. Eine Konkretisierung bestimmter Maßnahmen aus der Sächsischen-Corona-Schutz-Verordung ist nicht mehr erforderlich, da die meisten Schutzmaßnahmen zum 3. April 2022 wegfallen. Für uns gelten somit aktuell keine weiteren Corona Regeln.

Ab Freitag dem 04.03.2022 gilt auch bei uns endlich wieder 3G! Somit ist ein Zutritt für alle Personen erlaubt, die entweder mindestens zweifach geimpft oder Genesen sind. Alternativ reicht ab sofort auch ein tagesaktueller Covid negativ Test. Personen unter 18 Jahren brauchen lediglich einen Altersnachweis und sind somit von der 3G Regel ausgenommen. In der Lobby bleibt weiterhin einen Mund Nasenschutz Pflicht!ht!

Damit hat das Laserland absofort wieder Täglich geöffnet.

Für Fragen oder Buchungen stehen wir natürlich weiterhin auch gern telefonisch unter 03591-6808858 rund um die Uhr zur Verfügung!
Wir freuen uns auf euch.

Gern könnt ihr auch Online hier buchen.

Regeln zum 14. Januar 2022

Die Corona-Notfallverordnung hat sich mit dem 14. Januar dahingehend geändert, dass wir endlich wieder Öffnen dürfen. Natürlich müssen wir uns auch an einige Einschränkungen halten infolge dessen ergeben sich folgende Regeln und Änderungen für unsere Anlage im Gewerbepark in Bautzen.

  • Zutritt nur mit 2G+ (Geimpft oder Genesen + einen bescheinigten Negativ Test der maximal 24 Stunden in der Vergangenheit liegt) gilt für alle Personen ab 18 Jahren
  • Personen unter 18 Jahren sind von der 2G+ Regel NICHT betroffen
  • Personen mit einer dritt Impfung (Booster) oder Personen mit zwei Impfungen mit einer nachgewiesenen Corona Infektion (egal in welcher Reihenfolge) sind von der Testpflicht ausgenommen.
  • Als Genesen gelten nur Personen, bei der eine Infektion nach mindestens 28 und maximal 90 Tagen nachgewiesen wurde
  • In der Lobby ist ein Mund Nasenschutz Pflicht (Personen über 16 Jahre benötigen eine FFP-2 Maske, unter 16 reicht ein medizinischer Mundschutz)
  • Auf der Spielfläche wird kein Mund Nasenschutz benötigt
  • Das Laserland in Bautzen von Montag bis Donnerstag vorerst geschlossen (Für Events Öffnen wir nach Absprache weiterhin auch außerhalb der Öffnungszeiten, schreibt uns dazu gerne über unser Kontaktformular an)
  • Freitag öffnen wir von 14-22 Uhr, Samstag 12-22 Uhr, Sonntag 12-20 Uhr

Für Fragen oder Buchungen stehen wir natürlich weiterhin auch gern telefonisch unter 03591-6808858 rund um die Uhr zur Verfügung!
Wir freuen uns auf euch.

Regeln zum 9. Januar 2022

Die Corona-Notfallverordnung wurde mit kleinen Änderungen bis zum 14.01.2022 Verlängert. Leider gibts es von den entsprechenden Ämtern auch keine weiteren Informationen wie es weitergehen wird. Das Laserland in Bautzen wird auch aufgrund von Planungsunsicherheit somit bis einschließlich den 16.01.2022 geschlossen bleiben.

Regeln zum 13. Dezember 2021

Die Sächsische Staatsregierung hat am 10. Dezember 2021 Änderungen der Corona-Notfallverordnung beschlossen, die am 13. Dezember 2021 in Kraft tritt und bis zum 9. Januar 2022 gilt. Demzufolge bleiben die Freizeiteinrichtung geschlossen.

Ab Montag dem 22.11.2021 gilt bei uns als Freizeiteinrichtung 0G. Das heißt wir haben bis mindestens zum 12.12.2021 Geschlossen.

Das Kabinett der Sächsischen Staatsregierung hat in einer Sondersitzung am 5. November 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung für den Freistaat beschlossen. Sie tritt mit dem 8. November 2021 in Kraft.
Natürlich sind auch wir als Freizeiteinrichtung davon betroffen. Deswegen gelten bei uns kurz zusammengefasst folgende Corona Regeln:

  • Zutritt nur für Geimpfte und Genesene Personen (2G)
  • Personen unter 16 Jahren benötigen keinen 2G Status – eine Vorlage des Schülerausweises oder ein Negativtest (ggfs. aus der Schule) ist nötig!
  • Personen welche sich aus Gesundheitlichen Gründen nicht Impfen lassen dürfen brauchen dafür eine Bescheinigung des Arztes und einen Tagesaktuellen bescheinigten Negativ Test.
  • Eine Kontakterfassung pro angemeldeter Gruppe ist erforderlich
  • Ein Mund-Nasen-Schutz ist erforderlich, wenn keine sportliche Betätigung erfolgt
  • Gutschein Verkäufe vor Ort sind auch für nicht Geimpfte und Genesene Personen möglich

Bei Fragen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Auszug aus https://www.coronavirus.sachsen.de/